Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVB1. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVB1. I, S. 218), geregelt. Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer
- die allgemeine Hochschulreife
- die fachgebundene Hochschulreife,
- die Fachhochschulreife oder
- die Meisterprüfung
nachweist.
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom-Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität.
Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind.
Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung bei uns ein. Ein Zeugnis der Fachoberschule ist in jedem Fall anerkannt!
Anerkennung der Zeugnisse
Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. "dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg" so reichten Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung
Staatlichem Schulamt für den
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt
Telefon (0 61 51) 36 82 2
www.schulamt-darmstadt-dieburg.de
ein und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen.
Studienbewerberinnen und -bewerber mit DDR-Zeugnissen
Studienbewerberinnen und -bewerber mit Zeugnissen aus der ehemaligen DDR müssen diese vor der Bewerbung entsprechend anerkennen lassen. Die Anerkennung dieser Zeugnisse wird vom
Hessischen Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
Postfach 32 60
65022 Wiesbaden
Telefon (06 11) 165 - 0
www.hmwk.hessen.de
ausgesprochen.
Sonstige Zeugnisse
Bitte bedenken Sie, dass es uns nicht möglich ist, hier alle denkbaren Fälle aufzulisten. Wenden Sie sich bitte in Zweifelsfällen an das Student Service Center (SSC) der Hochschule Darmstadt. Für eine Anerkennung oder Gleichstellung Ihrer Fachhochschulreife, sofern sie hier nicht aufgeführt wurde, ist das Staatliche Schulamt zuständig.
Ausländische Studienbewerberinnen und - bewerber
Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist) e.V. in Berlin
( www.uni-assist.de). Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium).
Die "Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerber" können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Sie können auch über das Internet ausgedruckt werden ( www.h-da.de).
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der Hochschule Darmstadt bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
