Übergangsmöglichkeiten zu den Universitäten
Nach erfolgreich abgeschlossenem Bachelor-Studium Soziale Arbeit können Studierende des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit ohne Allgemeine Hochschulreife grundsätzlich ein Studium an einer Universität, Technischen Hochschule, Gesamthochschule oder Kunsthochschule in fachverwandten Studiengängen beginnen.
Dies sind zur Zeit:
- Erziehungswissenschaften
- Psychologie
- Soziologie
- Lehramt Grundschulen
- Lehramt Sonderschulen
- Politikwissenschaften, Politologie
- Sozialwesen
- Sozialwissenschaften
Bei einem Wechsel ist zu berücksichtigen, dass BASA-Absolventinnen und -absolventen sich als Studienanfängerinnen und -anfänger (Erstsemester) an der Universität, Technischen Hochschule oder Gesamthochschule für den jeweiligen Studiengang bewerben müssen und einem entsprechenden Bewerbungsverfahren unterliegen. In Fächern mit Zulassungsbeschränkung kann es außerordentlich schwierig sein, einen Studienplatz zugewiesen zu bekommen. Auskunft über bestehende Vergabebedingungen gibt ausschließlich die betreffende Hochschule (Studienberatung).
