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Zusammenfassung, Bachelor (alt), Prüfungsordnung ab dem 1.9.2005

Studienjahre erfolgreich abschließen          

Die drei Studienjahre haben Sie erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie folgende Leistungen erbracht und so viele Lehrveranstaltungen im jeweiligen Studienjahr (Anzahl und Semester-Wochen-Stunden) besucht haben:      

1. Studienjahr Besuchte Veranstaltung Erbrachte Leistungen
Modul 1: Studieneingangsgruppe 2 (6 SWS) 1 SL
Modul 2: Theorie und Geschichte 4 (8 SWS) 1 PL
Modul 3: Methodische Grundlagen 2 (4 SWS) 1 SL
Modul 4: Kunst, Kultur und Medien 4 (8 SWS) 2 SL
Modul 5: Rechtliche Grundlagen 4 (8 SWS) 1 PL
Modul 6: Gesellschaftliche Grundlagen 3 (6 SWS) 1 PL
Modul 7: Humanwissenschaftliche G. 2 (4 SWS) 1 PL
Modul 8: Soz.-päd. Praktikum 1 (1 SWS) 1 SL

PL = Prüfungsleistung
SL = Studienleistung
SWS = Semesterwochenstunden          

Das erste Studienjahr haben Sie gem. Prüfungsordnung erfolgreich studiert, wenn Sie an Veranstaltungen mit insgesamt 45 SWS teilgenommen und alle Studien- und Prüfungsleistungen bestanden haben; damit haben Sie 60 Credit Points erworben.

2. Studienjahr Besuchte Veranstaltung Erbrachte Leistungen
Modul 9: Sozialpolitik und soziale Dienste 3 (6 SWS) 1 PL
Modul 10: Päd. und ethische Grundlagen 3 (6 SWS) 1 PL
Modul 11: Interventionen in der Soz. Arbeit 4 (8 SWS) 2 SL
Modul 12: Soz.-administratives Praktikum 4 Wo. +  
1 (2 SWS) 1 SL  
Modul 13: Handlungsfelder Sozialer Arbeit 4 (8 SWS) 1 SL, 1 PL
Modul 14: Projekte 180 Std. Praxis 4 (8 SWS) 1 SL, 1 PL

PL = Prüfungsleistung
SL = Studienleistung
SWS = Semesterwochenstunden          

Das zweite Studienjahr haben Sie gem. Prüfungsordnung erfolgreich studiert, wenn Sie an Veranstaltungen mit insgesamt 38 SWS teilgenommen und alle Studien- und Prüfungsleistungen bestanden haben; damit haben Sie 60 Credit Points erworben.

Zu Lehrveranstaltungen in den Modulen 1615 bis 1618 sind Sie nur zugelassen, wenn Sie alle Anforderungen des ersten Studienjahres erfolgreich abgeschlossen haben.

2. Studienjahr Besuchte Veranstaltung Erbrachte Leistungen
Modul 15: Forschungsmethoden 2 (4 SWS) 1 PL
Modul 16: Gesundheits- u. soz.med. G. 3 (6 SWS) 1 PL
Modul 17: Interdisziplinäre Perspektiven 3 (6 SWS) 1 PL
Modul 18: Professionelle Beziehungen 3 (6 SWS) 2 SL
Modul 19: Bachelor Prüfung 4 (2 SWS)  

PL = Prüfungsleistung
SL = Studienleistung
SWS = Semesterwochenstunden          

Das dritte Studienjahr haben Sie gem. Prüfungsordnung erfolgreich studiert, wenn Sie an Veranstaltungen mit insgesamt 24 SWS teilgenommen und alle Studien- und Prüfungsleistungen bestanden haben; damit haben Sie 60 Credit Points erworben.

Wenn Sie mit der Bachelor-Arbeit am Ende des 5. Semesters beginnen wollen, müssen Sie neben den Modulen 1601 bis 1614 am Ende des 5. Semesters auch die Module 1615 und 1617 erfolgreich abgeschlossen haben. Modul 1617 beenden Sie dann mit einem Prüfungsgespräch.

Studienleistungen

Studienleistungen werden studienbegleitend erbracht; Studienleistungen können durch Klausuren, schriftliche Ausarbeitungen, Referate, Fachgespräche, Literaturberichte oder Dokumentationen, Protokolle, Falldokumentationen, Praxisberichte, Hausarbeiten und Lehrproben erbracht werden. Die DozentInnen teilen Ihnen in den Lehrveranstaltungen mit, welche Form der Studienleistung verlangt wird.
Eine bestandene Studienleistung kann nicht wiederholt werden. Gruppenleistungen sind möglich, wobei die jeweilige Einzelleistung erkennbar sein muss. Insgesamt sind nicht-bestandene Studienleistungen in jedem Modul max. zweimal wiederholbar.
Alle Studienleistungen werden benotet. Wird in einem Modul mehr als eine Studienleistung verlangt (Modul 4, 11, 18), so errechnet sich die Gesamtnote aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen. Studienleistungen müssen Sie in folgenden Modulen erbringen:

  • Modul 1601: Studieneingangsgruppe (1 SL)
  • Modul 1603: Methodische Grundlagen (1 SL)
  • Modul 1604: Kunst, Kultur und Medien (2 SL)
  • Modul 1608: Sozialpädagogisches Blockpraktikum (1 SL)
  • Modul 1611: Interventionen in der Soz. Arbeit (2 SL)
  • Modul 1612: Sozialadministratives Blockpraktikum (1 SL)
  • Modul 1613: Handlungsfelder Sozialer Arbeit (1 SL)
  • Modul 1614: Projekte (1 SL)
  • Modul 1618: Professionelle Beziehungen (2 SL)

Prüfungsleistungen

Prüfungsleistungen haben gegenüber den Studienleistungen einige Besonderheiten. Sie sind nicht studienbegleitend, sondern in der Prüfung wird der Stoff des gesamten Moduls geprüft.
Die Art der Prüfungsleistungen ist begrenzt: möglich sind die Klausur, die Hausarbeit und die mündliche Prüfung; aber nicht in allen Modulen ist jede der genannten Prüfungsarten vorgesehen (s.u.). Hausarbeiten und mündliche Prüfungen können in Gruppen von max. 3 StudentInnen erbracht werden.
Teilprüfungsleistungen sind nur im Modul 1605 (Rechtliche Grundlagen) vorgesehen. Jede Teilprüfungsleistung muss bestanden werden; wiederholt wird nur die nicht-bestandene Teilprüfungsleistung, i.d.R. im darauffolgenden Semester.
Insgesamt sind nicht-bestandene Prüfungsleistungen in jedem Modul max. zweimal wiederholbar.

Prüfungsleistungen im Einzelnen

  • Die Dauer von mündlichen Prüfungen (Prüfungsgespräch) beträgt 30 bis max. 45   Minuten.
  • Der Umfang einer Hausarbeit umfasst ca. 20 Seiten (ca. 35.000 Zeichen).   Sie ist in einem Zeitraum von bis zu sechs Wochen zu schreiben. Im Terminplan sind die Termine angegeben, an denen Sie sich zur Prüfung anmelden müssen und an denen Ihr Thema ausgegeben wird.
  • In einer Prüfungsklausur dürfen Sie soviel schreiben wie Sie wollen; Sie haben dafür   120 bis max. 240 Minuten Zeit.          

In den Modulen sind folgende Prüfungsleistungen möglich:

  Prüfungsleistung
Modul 1602: Theorie und Geschichte Klausur
Modul 1605: Rechtliche Grundlagen Klausur
Modul 1606: Gesellschaftliche Grundlagen Hausarbeit oder Klausur
Modul 1607: Humanwissenschaftliche G. Hausarbeit oder Klausur
Modul 1609: Sozialpolitik und soziale Dienste Hausarbeit od. Prüfungsgespräch
Modul 1610: Pädagogische und ethische G. Hausarbeit oder Klausur
Modul 1613: Handlungsfelder Sozialer Arbeit Hausarbeit od. Prüfungsgespräch
Modul 1614: Projekte Hausarbeit od. Prüfungsgespräch
Modul 1615: Forschungsmethoden Hausarbeit oder Klausur
Modul 1616: Gesundheits- u. soz.med. G. Hausarbeit, Klausur oder Prüfungsgespräch
Modul 1617: Interdisziplinäre Perspektiven Prüfungsgespräch (Hausarbeit)

Mindestens eine Prüfungsleistung in den Modulen 6, 7 und 10 (Pädagogische und ethische Grundlagen der Sozialen Arbeit; beginnt im 2 Studienjahr) muss eine schriftliche Hausarbeit sein.
Aus den Modulen 9, 13, 14 sind mind. eine PL in Form eines Prüfungsgespräches und mind. eine PL in Form einer Hausarbeit zu erbringen. Wenn Sie erst nach dem 6. Semester die Bachelor-Arbeit schreiben wollen, können Sie stattdessen auch im Modul 1617 eine Hausarbeit schreiben.
Für die Teilnahme an Prüfungsleistungen müssen Sie sich anmelden; die Bearbeitungszeiträume von Hausarbeiten sind genau festgelegt.

Modulanforderungen und Prüfungsmodalitäten

1. Studienjahr
Modul 1601: Anwesenheit ist Pflicht; aktive Teilnahme auch. (Wer öfter als dreimal im Semester die Studieneingangsgruppe versäumt, kann das Modul im ersten Studienjahr nicht abschließen.)
Modul 1602: In diesem Modul müssen Sie vier Pflichtveranstaltungen besuchen, die am Ende des Studienjahres Gegenstand der Klausur sind (Einführung in die Soziale Arbeit und Theorien der Sozialen Arbeit im ersten Semester, Historische Leitlinien und Handlungsfelder der Sozialen Arbeit im zweiten Semester). Die Klausur wird mit einer Gesamtnote bewertet.
Modul 1603: Es gibt in diesem Modul keine Pflichtveranstaltung, wir empfehlen aber den Besuch einer einführenden Lehrveranstaltung (LV) Methoden der Sozialen Arbeit. In einer von drei Lehrveranstaltungen erbringen Sie eine Studienleistung.
Modul 1604: Sie wählen vier Lehrveranstaltungen; in zwei dieser LV erbringen Sie jeweils eine Studienleistung. Lehrveranstaltungen werden im 1. und im 2. Semester angeboten; Sie sollten pro Semester an zwei LV teilnehmen.
Modul 1605: Für den erfolgreichen Abschluss des Moduls müssen Sie beide Teilprüfungen / Klausuren (Sozialrecht und Familienrecht) bestehen; Sie können beide Klausuren unabhängig voneinander nach dem ersten und/oder zweiten Semester schreiben. Nicht bestandene Klausuren können jeweils wiederholt werden.
Modul 1606: In diesem Modul müssen Sie drei Lehrveranstaltungen besuchen; die LV Einführung Soziologie ist eine Pflichtveranstaltung und wird nur im WS angeboten. Themen der Klausur bzw. Hausarbeit beziehen sich vor allem auf die beiden anderen Lehrveranstaltungen, die Sie frei wählen können; Sie können die Prüfungsleistung erst nach Abschluss von zwei Semestern erbringen.
Modul 1607: Prüfungsrelevant sind zwei Lehrveranstaltungen: Einführung in die Psychologie und Entwicklungspsychologie. Beide Lehrveranstaltungen werden in jedem Semester angeboten. Geprüft (Hausarbeit oder Klausur) werden Inhalte beider Veranstaltungen. Eine Prüfung kann bereits nach einem Semester abgelegt werden, sofern Sie beide Psychologieveranstaltungen besucht haben.
Modul 1608: Über den Ablauf des soz.-päd. Blockpraktikums informiert das Praktikantenamt. Im Anschluss an das Blockpraktikum müssen Sie die LV "Auswertung des soz.-päd. Blockpraktikums" besuchen; Voraussetzung ist die Abgabe eine Praktikumsberichtes.

2. Studienjahr
Modul 1609: In diesem Modul gibt es drei prüfungsrelevante Pflichtveranstaltungen (Kommunale Sozialpolitik und Sozialverwaltung; Sozialstaat und soziale Sicherung; Sozialwirtschaft und Sozialmanagement). Sie können alle drei Lehrveranstaltungen im dritten Semester besuchen und sich abschließend prüfen lassen (Prüfungsgespräch oder Hausarbeit). Für das Prüfungsgespräch wählen Sie aus jeder Pflichtveranstaltung zwei Themen (also insgesamt sechs) aus, die dann Grundlage der Prüfung sind. Ihr Themenvorschlag für eine Hausarbeit muss Einzelthemen aus mindestens zwei Lehrveranstaltungen umfassen. Nähere Prüfungsmodalitäten sprechen Sie mit Ihrem gewählten Hauptprüfer ab.
Modul 1610: Zwei von drei prüfungsrelevanten Lehrveranstaltungen sind Pflicht (Ethische Grundlagen der Sozialen Arbeit und Einführung in pädagogisches Denken und Handeln), die dritte Veranstaltung können Sie aus dem Angebot wählen. Eine Präzisierung des Prüfungsstoffes erfolgt zwei Wochen vor dem Klausurtermin. Hausarbeitsthemen besprechen Sie mit dem/der von Ihnen gewählten HauptprüferIn.
Modul 1611: In zwei von vier Lehrveranstaltungen erbringen Sie eine Studienleistung (Voranmeldung und Absprache bei/mit den jeweiligen DozentInnen).
Modul 1612: Zum erfolgreichen Abschluss des Moduls gehört neben dem vierwöchigen Blockpraktikum eine Vorbereitungs- (1 SWS) und eine Nachbereitungsveranstaltung (1 SWS); das Modul können Sie also erst nach zwei Semestern abschließen. Studienleistung ist der Praktikumsbericht.
Modul 1613: Gegenstand der Prüfung im Modul 1613 sind vier Lehrveranstaltungen; eine Prüfung (Prüfungsgespräch oder Hausarbeit) ist erst nach zwei Semestern möglich. Bestandteil des Prüfungsgespräches ist ein 10-minütiger Vortrag, in dem Sie Ihre in den Lehrveranstaltungen gewonnenen Erkenntnisse pointiert und problemorientiert präsentieren. Mit Ihrer Wahl der zwei PrüferInnen bestimmen Sie den thematischen Schwerpunkt der Prüfung. Ein Hausarbeitsthema besprechen Sie mit einem/einer PrüferIn.
Modul 1614: Am Ende des zweiten Semesters werden alle Projekte von den DozentInnen vorgestellt; noch vor den Semesterferien gibt es ein Treffen der von Ihnen gewählten Projektgruppe. Projekt bedeutet: im 3. und 4. Semester sind Sie mit Ihrer Projektgruppe (z.B. Drogen, Jugend, Freiwilligendienste, Migrantinnen, Gewaltprävention, Arbeitslosigkeit etc.) jeweils in einer Theorieveranstaltung, einer Reflexionsveranstaltung sowie 4 bis 6 Stunden pro Woche in einer Praxisstelle. Die Studienleistung wird durch einen Praxisbericht erbracht, die Prüfungsleistung (Prüfungsgespräch oder Hausarbeit) nimmt die/der ProjektleiterIn nach Abschluss des Studienjahres ab.

3. Studienjahr
Veranstaltungen der Module 1615 bis 1618 können Sie nur besuchen, wenn Sie die Module 1601 bis 1608 erfolgreich abgeschlossen haben.
Wenn Sie sich im 5. Semester zur Bachelor-Arbeit im 6. Semester anmelden wollen, müssen Sie im 5. Semester die Module 1615 und 1617 erfolgreich abschließen. Die Module 1616 und 1618 können Sie auch (nach der Bachelor-Arbeit) im 6. Semester abschließen.
Modul 1615: Pflicht ist die Vorlesung Forschungsmethoden sozialer Arbeit I; daneben wählen Sie aus dem Angebot ein Projektseminar Forschungsmethoden sozialer Arbeit II. Sie beschließen das Modul entweder mit einer Klausur oder einer Forschungshausarbeit mit Präsentation; prüfungsrelevant sind Inhalte aus der Vorlesung wie auch aus dem Projektseminar.
Modul 1616: Sie wählen aus dem Angebot drei Lehrveranstaltungen aus; eine Prüfung ist bereits nach einem Semester möglich. Welche Prüfungsart(en) (Hausarbeit, Prüfungsgespräch, Klausur) jeweils möglich ist/sind, wird jeweils zu Semesterbeginn bekannt gegeben.
Modul 1617: Sie wählen aus dem Angebot drei Lehrveranstaltungen aus; wenn Sie zur Bachelor-Arbeit im 6. Semester angemeldet sind, können und müssen Sie das Modul im 5. Semester mit einem Prüfungsgespräch abschließen. Gegenstand der Prüfung sind die interdisziplinären Perspektiven auf aktuelle soziale, sozialpolitische und psychosoziale Fragestellungen, die exemplarisch in einer Lehrveranstaltung bearbeitet worden sind.
Modul 1618: In zwei von drei Lehrveranstaltungen erbringen Sie eine Studienleistung (Voranmeldung und Absprache bei den jeweiligen DozentInnen).

Eigenstudium

Das Bachelorstudium, in seiner Gesamtdauer gegenüber dem Diplomstudium verkürzt, sieht explizit das Selbststudium während der vorlesungsfreien Zeit vor. In der Berechnung der Credit Points werden im zweiten Studienjahr insgesamt 1.800 Arbeitsstunden zugrunde gelegt, davon sind nur 579 Stunden Lehrveranstaltungszeit, der größere Stundenanteil ist (neben den Praxisphasen) für Vor- und Nacharbeiten, Literaturstudium und Gruppenarbeit vorgesehen. Sie können daran den bedeutenden Stellenwert des Selbststudiums im Bachelor-Studiengang erkennen.
Damit Sie sich zielgerichtet für das kommende Studienjahr vorbereiten können, liegt das Vorlesungsverzeichnis bereits am Ende den vorausgehenden Semesters vor. Es geht dabei also nicht nur um Terminplanung, sondern die Literaturhinweise sollen Ihnen eine Vorbereitung in den Semesterferien ermöglichen.

Praxisphasen

zwischen Theorie (Lehrveranstaltungen) und Praxis (Praktika). Besonders eng ist diese Verknüpfung im Modul 14, wo im Verlauf eines Jahres praktische Erfahrungen in sozialen Einrichtungen in kleinen Projektgruppen aufbereitet und vor dem Hintergrund theoretischer Konzepte reflektiert werden.
Außerdem absolvieren Sie ein sozialpädagogisches und ein sozialadministratives Blockpraktikum während der Semesterferien. Wir haben es so vorgesehen, dass Sie sich zwischen dem 1. und 2. Semester oder zwischen dem 2. und 3. Semester im sozialpädagogischen Blockpraktikum (Modul 8; Dauer: 4 Wochen) befinden. In den Semesterferien zwischen dem 2. und 3. Semester oder zwischen dem 3. und 4. Semester absolvieren Sie das sozialadministrative Blockpraktikum (Modul 12; Dauer: 4 Wochen).

Mentoren

Über die Studieneingangsgruppe hinaus soll Ihnen weiter über mögliche Hürden im weiteren Studium geholfen werden. Daher werden Ihnen die Mentoren Ihrer jeweiligen Studieneingangsgruppe bei künftigen Fragen oder Schwierigkeiten im Studium zur Seite stehen.