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Leistungsnachweise

Die Module 1-18 werden durch Prüfungen in Form von Studien und/oder Prüfungsleistungen abgeschlossen.         

Prüfungsleistungen umfassen den gesamten Stoff eines Moduls und sind schriftlich durch Klausurarbeiten, durch sonstige schriftliche Arbeiten wie Hausarbeiten, durch eine mündliche Prüfung oder eine Praxis- oder Lehrprobe zu erbringen. In den Klausurarbeiten und sonstigen schriftlichen Arbeiten soll die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, dass sie oder er ein komplexes Thema bearbeiten kann. Hausarbeiten können in Form von literarischen Abhandlungen, Fallanalysen, Projektberichten, Untersuchungsberichten, didaktisch-methodischen Ausarbeitungen oder Modellplanungen angefertigt werden. Durch mündliche Prüfungsleistungen soll die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, dass sie oder er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt und spezielle Fragestellungen zu reflektieren vermag. Praxis- oder Lehrproben dienen dem Nachweis, didaktische, methodische und theoretische Kenntnisse in der Praxis anwenden, reflektieren und bewerten zu können.

Studienleistungen sind individuell zu erbringende Leistungsnachweise, die im Rahmen eines Moduls erbracht werden. Sie können insbesondere durch Klausuren, schriftliche Ausarbeitungen, Referate, Fachgespräche, Literaturberichte oder Dokumentationen, Protokolle, Falldokumentationen, Praxisberichte, Hausarbeiten, Lehrproben erbracht werden. Die Form, in der eine Studienleistung zu erbringen ist, wird von der fachvertretenden Professorin oder dem fachvertretenden Professor zu Beginn des Semesters festgelegt.

Für die Bewertung der Leistungen sind folgende Noten zu verwenden:

1 sehr gut
eine hervorragende Leistung;

2 gut
eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt;

3 befriedigend
eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht;

4 ausreichend
eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen entspricht;

5 nicht ausreichend
eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.

Zur differenzierten Bewertung der Prüfungen ist die Angabe einer Nachkommastelle erforderlich. Dabei können einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte erhöht oder
erniedrigt werden.

Die Note lautet dann:    

  • bei einem Durchschnitt bis einschließlich 1,59 = sehr gut;
  • bei einem Durchschnitt von 1 ,60 bis einschließlich 2,59 = gut;
  • bei einem Durchschnitt von 2,60 bis einschließlich 3,59 = befriedigend;
  • bei einem Durchschnitt von 3,60 bis einschließlich 4,09 = ausreichend;
  • bei einem Durchschnitt ab 4, 1 = nicht ausreichend.

Aus der Note für die schriftliche Bachelor Abschlussarbeit und derjenigen für das bestandene Kolloquium wird eine Bachelorprüfungsnote festgesetzt. Die Note für die schriftliche Bachelor Abschlussarbeit wird ermittelt, indem die Bewertung der Erstreferentin oder des Erstreferenten im Verhältnis 3:2 gewichtet werden. Die gemeinsame Note für den schriftlichen und den mündlichen Teil der Bachelorprüfung wird dadurch ermittelt, dass die Note für die Bachelor Abschlussarbeit und diejenige für das Kolloquium im Verhältnis 3:1 gewichtet werden.

Die Endnote für das Bachelorzeugnis wird wie folgt ermittelt: Die Einzelnoten für die in den Modulen 1-18 erbrachten Prüfungen gehen - bei den Studienleistungen zu einem Drittel, bei den Prüfungsleistungen zu zwei Drittel - jeweils gewichtet nach den für das Modul relevanten Credit Points in die Gesamtnote ein. Diese Note der Prüfungen geht mit dem Gewicht drei und die Note der Bachelorprüfung mit dem Gewicht eins in die Endnote ein.

Über die bestandene Bachelorprüfung erhält die Kandidatin oder der Kandidat ein Bachelorzeugnis und eine Bachelorurkunde, in der die Verleihung des akademischen Grades Bachelor of Arts beurkundet wird. Das Bachelorzeugnis enthält folgende Angaben:

1. Das Thema der Bachelor Abschlussarbeit und die Note der Bachelor Abschlussarbeit;

2. Die Note des Kolloquiums zur Bachelor Abschlussarbeit;

3. Die Prüfungen und deren Noten;

4. Die Gesamtnote der Bachelorprüfung.