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Anerkennungsjahr in Hessen

Laut derzeitiger Verordnung kann die staatliche Anerkennung durch ein einjähriges, von der Hochschule durch wöchentliche Reflexionsveranstaltungen begleitetes Berufspraktikum absolviert werden. Abschließend wird die Kolloquiumsprüfung erlangt.
Der neue Gesetzesentwurf des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst sieht vor, das Berufspraktikum in der derzeitigen Form durch ein kürzeres
Berufspraktikum am Studienende oder ein halbjähriges integriertes Praktikum
während des Studiums zu ersetzen, bzw. drastisch zu reduzieren.
Aller Voraussicht nach wird am 22. September 2010 eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Hessischen Landtag stattfinden, zu der die betroffenen Hochschulen, Trägergruppen und Dachverbände eingeladen werden, die Einwendungen und Vorschläge vorgebracht haben. Es wird sich somit lohnen, in der nächsten Zeit mit einer erhöhten Aufmerksamkeit diese Prozesse zu verfolgen und Politiker vor Ort und natürlich vor allem Abgeordnete im Landtag auf die Problematik hinzuweisen, damit das Anerkennungsjahr gesetzlich auch in Zukunft abgesichert bleibt.


Schriftliche Anhörungen 8.2010
Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Landtag Teil 1, Teil 2